Familienrecht

Wussten Sie schon, dass ...

1. ...Sie um die Scheidung ihrer Ehe beantragen zu können ersteinmal von ihrem Partner
getrennt leben müssen?

2. ...Sie erst dann getrennt leben wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft
mehr besteht, jeder Ehepartner einen eigenen Haushalt führt, also sich selbst
mit Lebensmitteln versorgen und getrennt schläft und zudem mindestens einer der
beiden Ehepartner die Weiterführung der Ehe vollständig ablehnt?

3.
...Sie auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben können? Wenn sich beide
Ehepartner einig sind, dass Sie geschieden werden wollen, dann können Sie auch nach
einjährigem Getrenntleben innerhalb der gleichen Wohnung geschieden werden, wenn Sie
und ihr Ehepartner dies vor Gericht auch so bestätigen.