Wussten Sie schon, dass ...
1. ...es eine sehr kurze Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Erstattungs-
ansprüchen des Mieters für Investitionen gibt, die der Mieter auf (für) die Mietwohnung
mittels wohnwerterhöhender oder -erhaltender Einbauten getätigt hat?
2. ...mit der Novelierung des Mietrechts Sie nicht mehr risikovolle Prozesse darüber
führen müssen, ob nun eine Betriebskostenabrechnung in der Tat zu spät erstellt wurde
oder (noch) nicht?