Reiserecht

Urlaub - die schönsten Wochen des Jahres!

Doch anstatt Urlaubslust nur Urlaubsfrust!

Was ist bei der Buchung einer Pauschalreise zu beachten?

ein Reisevertrag kann auch telefonisch geschlossen werden;

lassen Sie sich immer den Reiseveranstalter benennen;

lassen Sie sich die konkrete Buchungsgrundlage (Katalog/Flyer usw.) bezeichnen und
achten Sie darauf, daß diese auch in der Reisebestätigung erscheint;

haben Sie Sonderwünsche (Meerblick, oberste Etage, besonders ruhiges Zimmer...), so lassen Sie sich diese unbedingt durch den Veranstalter bestätigen!;

sind Sie gewissen Einschränkungen unterlegen (z.B. gehbehindert) oder soll Ihre Reise ein besonderes Event werden (z.B. Hochzeitsreise, 50. Geburtstag o.ä.) geben Sie dies ausdrücklich im Reisebüro bekannt und fordern Sie den Vermerk auf der Reisebestätigung; beachten Sie: eine Reiseanmeldung des Reisebüros ist noch keine Reisebestätigung!, aber Sie sind an Ihr Vertragsangebot gebunden;

zahlen Sie den Reisepreis oder auch einen Teil davon (Anzahlung) nur, wenn Sie vorher oder zumindest gleichzeitig einen Original-Sicherungsschein des entsprechenden Reiseveranstalters ausgehändigt erhalten haben!

meldet sich das Reisebüro oder der Veranstalter wenige Tage vor dem Reisebeginn und teilt Ihnen mit, daß das Hotel ausgebucht oder der Abflug sich um mindestens einen Tag verschiebt, so haben Sie das Recht, den Reisevertrag kostenlos zu stornieren;

in der Regel werden Sie keine andere Wahl haben, angebotene Alternativen (anderes Hotel; anderer Flugtag; anderer Abflug-Flughafen) zu prüfen und eines davon anzunehmen; lassen Sie sich schriftlich (oder per Fax) die angepriesene „Gleichwertigkeit“ des Ausweichhotels bestätigen; wird Ihnen in diesem Zusammenhang ein höherwertiges Hotel (5* anstatt 4*) angeboten und verlangt man von Ihnen eine Zuzahlung, sind Sie dazu nicht verpflichtet, denn der Reiseveranstalter ist gehalten, Ihnen ein mindestens gleichwertiges Hotel zum vereinbarten Preis anzubieten;

Was ist während des Urlaubs zu beachten?

nehmen Sie eine Kopie der Katalogbeschreibung zu Ihrem Hotel mit;

nehmen Sie die Ihren zuständigen Reiseveranstalter betreffenden Daten (konkrete Adresse; Telefonnummer(n), Telefaxnummer) für den Notfall mit;

beachten Sie die verschärften Bestimmungen bei Urlaubsflügen hinsichtlich des Handgepäcks (keine Messer, keine Scheren - auch Maniküre);

transportieren Sie Ihre Dokumente, wichtige Arzneimittel, wertvolle Gegenstände (Schecks, Uhren, Schmuck, Foto- und Videoausrüstung, Brillen...) immer im Handgepäck und niemals im Koffer!

Fehlt bei der Ankunft ein Gepäckstück oder ist etwas daraus abhanden gekommen oder wurde der Koffer/die Tasche beschädigt, so melden Sie dies umgehend bei der entsprechenden lost/found-Stelle und beachten Sie die kurze Frist von 7 Tagen zur Anzeige für derartige Schäden (laut Warschauer Abkommen); lesen Sie sich auch das Kleingedruckte in Ihrem Ticket durch!

notieren Sie sich die Adresse und Telefon-/Faxnummer der zuständigen Reiseleitung von der Informationstafel nach Ankunft in Ihrem Hotel; (zumeist befindet sich ein Vermerk in Ihrem Flug-Ticket);

sollten Reisemängel auftreten, so reklamieren Sie diese schnellstmöglich! bei der zuständigen Reiseleitung! (das Hotelpersonal ist nicht Ihr Ansprechpartner!!!)

lassen Sie sich Ihre Reklamation schriftlich bestätigen;

sind in einer Buchung mehrere Personen mit unterschiedlichem Familiennamen enthalten, so muß auch jeder persönlich seine Mängel rügen bzw. sollte jeder Name auf dem Mängelrügeformular erkennbar sein;

ist keine RL vorhanden, nicht erreichbar oder wimmelt sie Sie ab, dann notieren Sie selbst die Mängel auf einem Blatt Papier und übersenden Sie es direkt per Fax an den Veranstalter und heben Sie sich den Übertragungsbericht auf (Beweissicherung!)

sichern Sie sich Beweise z.B. mittels Foto- und/oder Videoaufnahmen (von Bauarbei-ten, Verunreinigungen im Hotel, Zimmer oder am Strand; Ungeziefer,...) und suchen Sie sich andere Urlauber als Zeugen mit Adresse und Telefonnummer;

vermeiden Sie den Verzehr von normalem Leitungswasser, denn es entspricht zumeist nicht den deutschen Standards (dazu gehört ebenso mit diesem Wasser abgewaschenes frisches Obst und Gemüse bzw. Rohkostsalate; aus Leitungswasser hergestellte Eiswürfel!); benutzen Sie auch zum Zähneputzen nur Mineralwasser;

erkranken Sie vor Ort mit akuten! Magen-/Darm-Beschwerden und nehmen Sie an, daß es von verdorbenem Essen oder einem Getränk im Hotel herrührt, suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen Sie sich die Erkrankung diagnostizieren; stellen Sie fest, ob außer Ihnen noch andere Hotelgäste betroffen sind und wenn ja, etwa wie viele und bemühen Sie sich um mehrere Zeugen;

3.) Was ist nach dem Urlaub zu beachten?

möchten Sie nach der Rückkehr Minderungs- oder gar Schadensersatzansprüche wegen Reisemängeln geltend machen, so haben Sie dafür nur 1 Monat, beginnend ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, Zeit!; verspätet vorgebrachte Reklamationen haben nur in Ausnahmefällen eine Chance auf Erfolg! Postlaufzeiten und Wochenende beachten!;

verfassen Sie Ihre Reklamation schriftlich und fügen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Belege (schriftliche Mängelanzeige(n); Quittungen; Informationsschreiben der Reiseleitung; ärztliche Bescheinigungen usw. in Kopie bei;

setzen Sie für die Bearbeitung und Zahlung der geforderten Minderung eine angemessene Frist mit Datum (3 - 4 Wochen sind angemessen);

wurde die Reise von mehreren Personen mit unterschiedlichen Familiennamen gebucht und wollen alle reklamieren, so sollte dies jeder einzeln tun oder alle gemeinsam auf dem Anspruchsschreiben unterschreiben;

übersenden Sie Ihr Anspruchsschreiben mindestens per Einwurfeinschreiben, damit Sie im Streitfall einen Zugangsnachweis haben;

richten Sie das Anspruchsschreiben ausschließlich an den Hauptsitz des Reiseveranstalters (siehe Reisebestätigung; Katalog; Allgemeine Reisebedingungen) und nicht an das Reisebüro, denn dieses ist nur Vermittler;

ab dem Zeitpunkt, wo Ihr Anspruchsschreiben beim Reiseveranstalter zugegangen ist, ist die Verjährung der Ansprüche bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, wo der Veranstalter diese schriftlich zurückweist; Vorsicht!: es reicht auch eine teilweise Zurückweisung mit einer anteiligen Erstattung dafür aus!;

Sie sind nicht verpflichtet, einen Reisegutschein anzunehmen;

ab dem Datum der Zurückweisung haben Sie seit dem 01.01.2002 zunächst einmal 2 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich einzufordern, sofern der Reiseveranstalter in seinen AGB keine kürzere Regelung „vereinbart“ hat; (bis 31.12.2001 betrug die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Reisevertrag nur 6 Monate - beachten Sie evtl. abweichende Regelungen durch die Übergangszeit: Buchung der Reise noch im Jahr 2001, Reisetermin erst im Jahr 2002!);

hat der Reiseveranstalter Ihnen ein Regulierungsangebot unterbreitet, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, oder hat er gar alle Forderungen schriftlich abgewiesen, so warten Sie nicht allzu lange, bis Sie ggf. einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und um Rat befragen bzw. mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen beauftragen wollen (Verjährung!);

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll keinesfalls zu Reklamationen animieren! Allerdings durch Beachtung grundlegender Regeln und Erfordernisse können Sie sich zumeist sowohl im als auch nach dem Urlaub erheblichen Streß, Frust und finanzielle Verluste ersparen bzw. diese minimieren.

Denken Sie daran: Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein - machen Sie das Beste daraus!